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Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung prüfen und freigeben

Vier-Augen-Prinzip mit Prüfschritt, Freigabe und Sperre.

Für wen

Prüfende und Freigebende.

Voraussetzungen

Vollständigkeit über der Schwelle Hinterlegte Prüf- und Freigaberollen

Schritt für Schritt

  1. 1

    Zur Prüfung geben

    Mit „Zur Prüfung“ wechselt der Status; die zuständige Person erhält eine Benachrichtigung.

  2. 2

    Prüfen und kommentieren

    Prüfende können Änderungen anfordern; jeder Kommentar bleibt im Verlauf.

  3. 3

    Freigeben

    Die Freigabe bestätigt Vollständigkeit und Angemessenheit und ist personenbezogen protokolliert.

  4. 4

    Sperre beachten

    Nach Freigabe ist die Beurteilung gesperrt. Änderungen erzeugen eine neue Version.

Ergebnis

Status „Freigegeben“, Freigabevermerk mit Person und Zeit, Kennzahlen fließen ins Dashboard.

Häufige Stolpersteine

  • Selbstfreigabe: Prüfende und Freigebende sollten nicht dieselbe Person sein.
  • Nachträgliche Korrektur: Immer über neue Version, nie durch Entsperren ohne Vermerk.

Hintergrund

Die Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG verlangt nachvollziehbare Verantwortlichkeit.

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